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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für geführte Wanderungen der Wattführerinnen und Wattführer der Wattführergemeinschaft Dithmarscher Nordseeküste
Für die durch Wattführergemeinschaft Dithmarscher Nordseeküste veranstalteten Führungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
Die Wattführergemeinschaft Dithmarscher Nordseeküste ist grundsätzlich nicht Reiseveranstalter, sondern nur Leistungsträger/Dienstleister. Veranstalter sind die Wattführerinnen bzw. Wattführer, die ihre Veranstaltungen eigenverantwortlich durchführen. Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Führungsteilnehmer und dem Wattführerinnen und Wattführer. Bei der Buchung einer durch die Wattführerinnen bzw. Wattführer (Veranstalter) veranstalteten Führung erkennen Sie und die von Ihnen angemeldeten Personen diese AGB verbindlich an.
1. Vertragsgegenstand
Die Veranstalter bieten Führungen im Nationalpark Schleswig- Holsteinisches Wattenmeer und dem weiteren Nationalpark- Umfeld an. Es handelt sich dabei um geführte Wanderungen (stundenweise, Halbtages-, Ganztages- oder Mehrtagesangebote).
2. Abschluss des Vertrages
Der Vertrag kommt in der Regel mit der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter nach Buchung durch den Kunden zustande. Die Buchung kann direkt vor Ort bei öffentlichen Führungen, online, schriftlich oder per Telefon erfolgen.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Führungsentgelts erfolgt entweder per Überweisung oder bar bei Veranstaltungsbeginn direkt an die Wattführerin bzw. dem Wattführer.
4. Stornierung oder Umbuchung
Bei einer Stornierung der Führung ist die in 4.1. oder 4.2 festgelegte Stornogebühr zu zahlen. Alternativ kann der Kunde auch einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser etwaigen besonderen Führungsanforderungen nicht genügt. Die Stornierung der Führung ist dem Reiseveranstalter Veranstalter gegenüber unter der am Ende dieser AGB angegebenen Anschrift, schriftlich oder per Fax zu erklären. Im Rücktrittsfall stehen dem Veranstalter für seine Aufwendungen und getroffene Vorkehrungen folgende Entschädigung zu:
4.1 3 Tage vor Führungsbeginn: Kosten für bereitgehaltenes Material bzw. Lebensmittel.
4.2 Am Veranstaltungstag bzw. Nichterscheinen bei Führungsbeginn: Kosten für bereitgehaltenes Material bzw. Lebensmittel und ggf. Fahrkosten.
Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind als die in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.
5. Rücktritt oder Kündigung seitens Veranstalter
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweils Angabe auf der Homepage oder Vereinbarung des Veranstalters) nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Führung bis zu 3 Tage vor Reisebeginn abzusagen. In jedem Fall wird der Reiseteilnehmer unverzüglich informiert. Die eingezahlten Teilnahmekosten werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Veranstalter bestehen nicht, es sei denn, die Absage oder der Schaden beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung oder einer Hauptpflichtverletzung vom Veranstalter.
6. Höhere Gewalt
Muss eine Führung aus nicht vorhersehbaren Gründen (höhere Gewalt, Witterungsbedingungen, etc.) kurzfristig abgesagt werden, wird der Kunde durch den Veranstalter so früh wie möglich benachrichtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. In diesem Fall erfolgt nach Wahl des Kunden eine Gutschrift des Teilnehmerbeitrags für einen anderen Termin oder eine Auszahlung. Es steht dem Veranstalter frei, eine Alternativveranstaltung anzubieten.
7. Körperliche Belastung
Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden. Mit der Teilnahme wird bestätigt, dass Sie und die von Ihnen angemeldeten Personen gesund sind und an der Veranstaltung ohne fremde Hilfe teilnehmen können. Für eventuelle seelische, körperliche oder materielle Schäden wird keine Haftung übernommen. Die Kleidung muss dem Wetter und der Tageszeit entsprechend sein. Der Veranstalter hat das Recht Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Teilnehmer, die die Veranstaltung vorzeitig abbrechen, tun dies auf eigene Gefahr und Risiko.
8. Anspruch nicht genutzter Leistungen
Nimmt der Teinehmer einzelne Teilleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitigem Abbruch der Wanderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Teilnahmekosten.
9. Gewährleistung und Haftung von Veranstalter
Die Benutzung der auf der Führung genutzten Wanderwege geschieht auf eigene Gefahr. Für Kleidung, Schuhwerk, Einlagen wird keine Haftung übernommen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften die Haftung des jeweiligen Leistungsträgers ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Besonderheiten zur Haftung in Bezug auf Hund und Halter:
Der Hundehalter, der an unseren Wanderungen teilnimmt, trägt weiterhin die Verantwortung und die Haftung für sich und seinen Hund. Wir übernehmen keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch nicht Dritten gegenüber. Die Teilnahme an unseren Touren erfolgt auf eigene Gefahr. Insbesondere ist vom Hundehalter darauf zu achten, daß sich der Hund nicht aus dem Wirkungskreis des Hundehalters ergibt. Daraus entstehende Schäden gehen nicht zu unsere Lasten. Absolut alle Hunderassen sind auf unseren Touren willkommen, allerdings muss der Hund sozial verträglich mit anderen Hunden sein, sowohl an der Leine, wie auch im Freilauf. Generell unverträgliche Hunde sind im Interesse aller Teilnehmer von den Touren ausgeschlossen. Hundehalter von sog. Listenhunden sind verpflichtet uns bei der Buchung folgende Nachweise zu liefern: Leinen-und Maulkorbbefreiung, Sachkundenachweis, Erlaubnis zur Haltung und ChipNr. Alle teilnehmenden Hunde müssen haftpflichtversichert sein, außerdem müssen sie gesund, geimpft und entwurmt sein. Mit Rücksicht auf die teilnehmenden Rüden darf eine läufige Hündin nicht an den Wanderungen teilnehmen. Der Heimtierausweis bzw. der Impfpass muss mitgeführt werden.
10. Bilder
Der Teilnehmer gestattet uns unentgeltlich Fotos, die während der Reise vom Veranstalter oder Fotografen gemacht wurden, auf unserer Internetseite, auf Flyern oder ähnlichen Medien zu veröffentlichen. Sollten uns Bilder nicht entgeltfrei oder gar nicht zur Verfügung stehen, ist uns dies bei der Anmeldung mitzuteilen.
11. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Wanderung erfassten Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet und dürfen insoweit gespeichert werden.
12. Gerichtsstand
Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
13. Rechtsgebiet
Es gilt deutsches Recht.
14. Unwirksamkeitsklausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.
Stand: 09.01.2017
Wattführergemeinschaft Dithmarscher Nordseeküste www.watterleben.de